Klassenpflegschaft

Die Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden zusammen mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer (mit beratender Stimme) die Klassenpflegschaft. Jedes Jahr wählen die Mitglieder eine/einen Vorsitzende(n) sowie eine(n) Stellvertreter(in), die dann wiederum kraft ihres Amtes Mitglieder der Schulpflegschaft sind.


In diesem Schuljahr sind folgende Elternvertreter für Sie ansprechbar:

Schuljahr 2023/24

Klassenpflegschaft im Schuljahr 2023/24

 

 

Aktuelles

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