Klassenpflegschaft
Die Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden zusammen mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer (mit beratender Stimme) die Klassenpflegschaft. Jedes Jahr wählen die Mitglieder eine/einen Vorsitzende(n) sowie eine(n) Stellvertreter(in), die dann wiederum kraft ihres Amtes Mitglieder der Schulpflegschaft sind.
In diesem Schuljahr sind folgende Elternvertreter für Sie ansprechbar:
Schuljahr 2023/24
Klassenpflegschaft im Schuljahr 2023/24