Bildung- und Teilhabebeauftragte
Beziehen Sie Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Arbeitslosengeld 2, SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Dann hat Ihr Kind Anspruch auf verschiedene Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket.
Das Bildung- und Teilhabepaket umfasst Geld- und Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Die genannten Leistungen beinhalten:
- Übernahme von Vereinsbeiträgen, Gebühren für Spielgruppen, Musik-, Schwimm- oder Kunstunterricht, teilnahme an Gruppenfreizeitaktivitäten bis zu 120 Euro im Jahr/pro Kind.
- Übernahme der angemessenen Kosten einer Lernförderung
- Zuschuss für den Kauf von Schulmaterialien bis zu 100 Euro im Jahr
- Zuschuss zu den Kosten für die Mittagsverpflegung
- Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und eintägige Ausflüge
Zum Schuljahresbeginn und zu Beginn des 2. Schulhalbjahres gibt es Leistungen für den persönlichen Schulbedarf (Eigenanteil für Schulbücher, Verbrauchsmaterial, etc.). Diese Leistungen werden direkt ausgezahlt und können nicht über die Münsterland-Karte abgerechnet werden.
Für die
Beratung zum Bildung- und Teilhabepaket
(zu anderen Beratungswünschen natürlich auch) steht Ihnen
Frau Bianca Bruns
unter der Telefon-Nr.
0176 64624344
zur Verfügung.
Falls Sie Frau Bruns nicht direkt erreichen, hinterlassen Sie bitte Namen und ggf. Telefonnummer und Zeiten, wann Sie erreichbar sind; Frau Bruns ruft dann kurzfristig zurück.
Gerne können Sie sich auch direkt an Frau Wiefermann bei der Gemeinde Hopsten wenden (Tel. 05458 9325-27).